Psychotherapie Jordan 

Milena Jordan-Stadlbauer, Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)


Psychotherapie

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens in psychische Krisen geraten. Wenn sich daraus ein beständiges Leiden entwickelt, dass in verschiedenen Bereichen des Alltags zu Einschränkungen führt und die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen, ist es sinnvoll, sich Hilfe zu suchen. Gemeinsam mit eine*r Psychotherapeut*in wird zunächst festgestellt, ob eine seelische Störung mit Krankheitswert und somit eine Indikation zur Psychotherapie gegeben ist. Dann wird im Rahmen einer Psychotherapie, die meist als Einzelgespräch stattfindet, versucht, das seelische Leiden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Es gibt verschiedene Arten der Psychotherapie, ich bin in der Kognitiven Verhaltenstherapie ausgebildet (s.u.). Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Psychotherapie für Sie in Frage kommt nehmen Sie gerne für einen Termin Kontakt zu mir auf. 


Kognitive Verhaltenstherapie

Die Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) basiert auf empirischen Erkenntnissen, ist ein von den Krankenkassen anerkanntes Psychotherapieverfahren und befindet sich zudem in ständiger Weiterentwicklung. In der KVT liegt der Fokus vor allem auf aktuellen Krisen oder Problemen im Leben des/der Patient*in, die jeweilige Lebens- und Lerngeschichte wird aber natürlich trotzdem miteinbezogen. Das gemeinsame Erarbeiten eines Verständnisses für die Erkrankung des/der Patient*in ist ein zentraler Bestandteil der Therapie, zudem werden gemeinsame Ziele vereinbart und dann mit Unterstützung der Therapeutin neues Verhalten ausprobiert. Die KVT versteht sich dabei als "Hilfe zur Selbsthilfe" und betont die Autonomie des/der Patient*in. 


Abrechnung

Die Abrechnung der Therapiestunden kann über verschiedene Wege erfolgen, die Vergütung meiner Leistungen orientiert sich jedoch in allen Fällen an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, kann ich Ihnen ab Anfang 2024 eine Behandlung anbieten, bis dahin verfüge ich noch nicht über eine Kassenzulassung (und damit die Erlaubnis, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen). Es besteht jedoch die Möglichkeit, über das Kostenerstattungsverfahren, gesetzlich versicherte Patient*innen zu behandeln (s.u.). Für einen Therapieplatz ab Januar 2024 nehmen Sie gerne ab Anfang Dezember 2023 Kontakt mit mir auf. 

  • Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe

Private Krankenkassen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie und sollten Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sein, dann nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf. 

  • Selbstzahler

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Therapiestunden selbst bezahlen. Die Preise sind dabei individuell abzusprechen (je nach Dauer der Therapie), richten sich jedoch grundsätzlich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 

  • Kostenerstattungsverfahren

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, jedoch nach ausreichender Suche keine*n Psychotherapeut*in mit einem Kassensitz gefunden haben, der/die Sie in absehbarer Zeit behandeln kann, dürfen Sie sich an eine*n approbiert*e Psychotherapeut*in ohne Kassensitz  wenden. Dies ist möglich, da die Anzahl der Kassensitze sehr begrenzt ist, die gesetzlichen Krankenkassen jedoch ihrem Versorgungsauftrag nachkommen müssen. Sie sollten sich die Absagen der Psychotherapeut*innen mit Kassensitz schriftlich geben lassen. Da ich inzwischen jedoch über einen Kassensitz verfüge, kann ich diese Art der Abrechnung nicht mehr anbieten. 

 

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